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Zitierungen von § 5 Wirtschaftsstrafgesetz 1954

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 WiStrG 1954 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WiStrG 1954 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 WiStrG 1954 Abführung des Mehrerlöses (vom 01.07.2017)
... Hat der Täter durch eine Zuwiderhandlung im Sinne der §§ 1 bis 6 einen höheren als den zulässigen Preis erzielt, so ist anzuordnen, daß er ... Abführung kann auch angeordnet werden, wenn eine rechtswidrige Tat nach den §§ 1 bis 6 vorliegt, der Täter jedoch nicht schuldhaft gehandelt hat oder die Tat aus anderen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 229 EGBGB Weitere Überleitungsvorschriften (vom 01.01.2024)
... vereinbart worden sind. (11) Nicht unangemessen hoch im Sinn des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 sind Entgelte für Wohnraum im Sinn des § 11 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete
G. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2911
Artikel 2 VglMietÄndG Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954
...  § 5 Absatz 2 Satz 1 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 1975 (BGBl. I S. 1313), das zuletzt durch Artikel 3 ...

Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346
Artikel 19 2. BMJBBG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... Absatz 11 angefügt: „(11) Nicht unangemessen hoch im Sinn des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 sind Entgelte für Wohnraum im Sinn des § 11 Abs. 2 des ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Gesetz über die Angemessenheit von Entgelten beim Übergang in das Vergleichsmietensystem
Artikel 2 G. v. 06.06.1995 BGBl. I S. 748, 749; aufgehoben durch Artikel 24 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
§ 1 MÜG Angemessenheit von Entgelten
... unangemessen hoch im Sinne des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 sind Entgelte für Wohnraum im Sinne des § 11 Abs. 2 ...
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