Eingangsformel - Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice (AgrarAusbStEignV k.a.Abk.)

V. v. 13.07.2005 BGBl. I S. 2174; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 14 G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228
Geltung ab 01.08.2005; FNA: 806-22-5-2 Berufliche Bildung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 27 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) verordnet das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung:



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