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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2016 aufgehoben

§ 17 - Urheberrechtsschiedsstellenverordnung (UrhSchiedsV)

V. v. 20.12.1985 BGBl. I S. 2543; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1190
Geltung ab 01.01.1986; FNA: 440-12-2 Urheberrechtliche Vorschriften
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§ 17 Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1986 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Schiedsstelle nach dem Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten vom 18. Dezember 1965 (BGBl. I S. 2106) geändert durch Verordnung vom 26. Juni 1970 (BGBl. I S. 840), außer Kraft.





 

Frühere Fassungen von § 17 UrhSchiedsV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.04.2006Artikel 167 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
vom 19.04.2006 BGBl. I S. 866

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 17 UrhSchiedsV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 UrhSchiedsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UrhSchiedsV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 167 1. BMJBBG Änderung der Urheberrechtsschiedsstellenverordnung
...  § 17 Satz 2 zweiter Halbsatz der Urheberrechtsschiedsstellenverordnung vom 20. Dezember 1985 (BGBl. I ...