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Artikel 2 - Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes (BPräsErnAnO k.a.Abk.)

A. v. 23.06.2004 BGBl. I S. 1286
Geltung ab 29.06.2004; FNA: 2030-11-48 Beamte

Artikel 2



Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in Artikel 1 Abs. 1 genannten Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vor.

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