Änderung Eingangsformel TKÜV vom 21.06.2017

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Eingangsformel TKÜV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.06.2017 geltenden Fassung
Eingangsformel TKÜV n.F. (neue Fassung)
in der am 21.06.2017 geltenden Fassung
durch B. v. 11.07.2017 BGBl. I S. 2316
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Eingangsformel


(Text neue Fassung)

Eingangsformel *)


(Textabschnitt unverändert)

Auf Grund des § 110 Abs. 2, 6 Satz 2 und Abs. 8 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190) verordnet die Bundesregierung:

vorherige Änderung

 



---
*) Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).




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