interne Verweise§ 26 TKÜV Kreis der Verpflichteten (vom 01.12.2021) ... der drei Jahre nicht übersteigen darf, von den Verpflichtungen befreien, die sich aus den §§ 27 und 28 ergeben; wiederholte Befreiungen sind zulässig. Für die rechtzeitige ... entscheiden. Im Falle einer Beendigung der Befreiung hat der Verpflichtete die nach den §§ 27 und 28 erforderlichen technischen und organisatorischen Vorkehrungen innerhalb von sechs Monaten ...
§ 28 TKÜV Verfahren (vom 01.01.2022) ... die Stelle der in § 19 Abs. 5 geforderten Prüfungen tritt eine Prüfung entsprechend § 27 Abs. 2 und 6 bis 8 . (4) Für nachträgliche Änderungen an der Telekommunikationsanlage des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts
G. v. 19.04.2021 BGBl. I S. 771, 2022 BGBl. I S. 214; zuletzt geändert durch Artikel 58 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
V. v. 14.06.2017 BGBl. I S. 1657
Artikel 1 TKÜVÄndV Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung ... öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste genutzt werden." 23. § 27 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden in Satz 1 nach den Wörtern ... oder 14 des BND-Gesetzes" eingefügt. 25. In § 29 wird die Angabe „ § 27 Abs. 3 Nr. 1 und 2 " durch die Angabe „§ 27 Absatz 3 Nummer 1" ersetzt. 26. Teil 4 ... In § 29 wird die Angabe „§ 27 Abs. 3 Nr. 1 und 2" durch die Angabe „ § 27 Absatz 3 Nummer 1 " ersetzt. 26. Teil 4 wird durch folgende Teile 4 und 5 ersetzt: ... festgelegt. Sofern erforderlich, können in der Technischen Richtlinie auch Einzelheiten nach § 27 Absatz 7 Satz 2 und zu § 110 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a des Telekommunikationsgesetzes, soweit sie für ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4551/v63116.htm