Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2006 aufgehoben

§ 1 - Verordnung zum Übergang des zur Bundeswasserstraße Elbe gehörenden "Reiherstiegs" auf die Freie und Hansestadt Hamburg (ReiherstÜbgV k.a.Abk.)

V. v. 30.09.1980 BGBl. I S. 1929; aufgehoben durch Artikel 46 G. v. 19.09.2006 BGBl. I S. 2146
Geltung ab 01.11.1980; FNA: 940-9-9 Verwaltung der Bundeswasserstraßen
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§ 1



Der zur Bundeswasserstraße Elbe gehörende "Reiherstieg" geht auf die Freie und Hansestadt Hamburg über.



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