interne Verweise§ 5 StAG (vom 27.06.2024) ... Nummer 1 bis 3 die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie handlungsfähig nach § 34 Satz 1 oder gesetzlich vertreten sind, es sei denn, dass sie wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher ...
§ 8 StAG (vom 27.06.2024) ... und Staatsangehörigkeit geklärt sind und er 1. handlungsfähig nach § 34 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, 2. weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe ...
§ 10 StAG (vom 27.06.2024) ... seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 34 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und ... 1 Nummer 1 und 7 muss ein Ausländer nicht erfüllen, der nicht handlungsfähig nach § 34 Satz 1 ist. Antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen ...
§ 15 StAG (vom 27.06.2024) ... und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag einzubürgern, wenn sie handlungsfähig nach § 34 Satz 1 oder gesetzlich vertreten sind, es sei denn, dass sie wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher ...
§ 26 StAG (vom 27.06.2024) ... erklärt werden. Ist der Minderjährige handlungsfähig nach § 34 Satz 1 , bedarf die Verzichtserklärung seiner ...
Zitat in folgenden NormenErstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2218
Artikel 4 1. BMGuaÄndG Inkrafttreten ... 2 tritt am 1. Mai 2017 in Kraft; gleichzeitig tritt in Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe c § 34 Absatz 1 Nummer 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2218
Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 158
Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104; 2025 I Nr. 98
Artikel 1 StARModG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (vom 27.06.2024) ... Nummer 4 werden die Wörter „§ 37 Absatz 1 Satz 1" durch die Angabe „ § 34 Satz 1" ersetzt. b) Satz 2 wird wie folgt gefasst: „§ 4 ... In Nummer 1 werden die Wörter „§ 37 Absatz 1 Satz 1" durch die Angabe „ § 34 Satz 1" ersetzt. b) In Nummer 3 wird das Komma am Ende durch das Wort ... und werden die Wörter „§ 37 Absatz 1 Satz 1" durch die Angabe „ § 34 Satz 1" ersetzt. bbb) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 1a eingefügt: ... 1 Nummer 1 und 7 muss ein Ausländer nicht erfüllen, der nicht handlungsfähig nach § 34 Satz 1 ist." cc) Folgender Satz wird angefügt: „Antisemitisch, ... Nummer 4 werden die Wörter „§ 37 Absatz 1 Satz 1" durch die Angabe „ § 34 Satz 1" ersetzt. 12. § 16 wird wie folgt geändert: a) In ... Familiengerichts erklärt werden. Ist der Minderjährige handlungsfähig nach § 34 Satz 1 , bedarf die Verzichtserklärung seiner Zustimmung." 18. Die §§ 27 ... Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes" gestrichen. 23. § 34 wird wie folgt gefasst: „§ 34 Fähig zur Vornahme von ... gestrichen. 23. § 34 wird wie folgt gefasst: „ § 34 Fähig zur Vornahme von Verfahrenshandlungen nach diesem Gesetz ist, wer das 16. ...
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 5 EUAufhAsylRUG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ... hingenommen werden könnte" gestrichen. 19. Die §§ 30 bis 34 werden wie folgt gefasst: „§ 30 (1) Das Bestehen oder ... oder Auslandsvertretung die in Absatz 2 genannten Daten unverzüglich mit. § 34 (1) Für die Durchführung des Optionsverfahrens nach § 29 hat die ... „§ 41 Von den in diesem Gesetz in den §§ 30 bis 34 und § 37 Abs. 2 getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens der Länder kann nicht ...
Artikel 7 EUAufhAsylRUG Änderung von Verordnungen (vom 10.06.2008) ... des 18. Lebensjahres des Betroffenen vorausgeht, dem Bundesverwaltungsamt auf Grund von § 34 Abs. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes für die Durchführung des Optionsverfahrens ...
Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf der Grundlage des Bundesmeldegesetzes
V. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2249
Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
V. v. 21.10.2009 BGBl. I S. 3668
Artikel 1 2. BMeldDÜV2ÄndV ... Auswertung der Rückmeldung unverzüglich dem Bundesverwaltungsamt auf Grund von § 34 Absatz 2 Satz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes für die Durchführung des ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
G. v. 13.11.2014 BGBl. I S. 1714
Zitate in aufgehobenen TitelnZweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV)
V. v. 31.07.1995 BGBl. I S. 1011; aufgehoben durch § 11 Abs. 2 V. v. 01.12.2014 BGBl. I S. 1950; 2015 BGBl. I S. 1006
§ 5d 2. BMeldDÜV Datenübermittlungen an das Bundesverwaltungsamt (vom 01.04.2012) ... des 18. Lebensjahres des Betroffenen vorausgeht, dem Bundesverwaltungsamt auf Grund von § 34 Absatz 2 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes für die Durchführung des ... Auswertung der Rückmeldung unverzüglich dem Bundesverwaltungsamt auf Grund von § 34 Absatz 2 Satz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes für die Durchführung des ...
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