Zitierungen von § 37 StAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 StAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 StAG (vom 20.08.2021)
... Nummer 1 bis 3 die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten sind, es sei denn, dass sie wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher ... nach § 11 vorliegt. § 4 Absatz 1 Satz 2, § 12a Absatz 2 bis 4 und § 37 Absatz 2 gelten entsprechend. Das Erklärungsrecht nach Satz 1 besteht auch, wenn unter ...
§ 8 StAG (vom 20.08.2021)
... und Staatsangehörigkeit geklärt sind und er 1. handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, 2. weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe ...
§ 10 StAG (vom 31.12.2022)
... seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und ... 1 Nr. 1 und 7 müssen Ausländer nicht erfüllen, die nicht handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 sind. (2) Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner und die minderjährigen ...
§ 15 StAG (vom 20.08.2021)
... und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag einzubürgern, wenn sie handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten sind, es sei denn, dass sie wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher ...
§ 31 StAG (vom 26.11.2019)
... untersagt ist, dürfen verarbeitet werden, soweit die personenbezogenen Daten gemäß § 37 Absatz 2 Satz 2 zur Ermittlung von Ausschlussgründen nach § 11 von den Verfassungsschutzbehörden an ...
§ 41 StAG (vom 20.12.2014)
... den in diesem Gesetz in den §§ 32, 33 und 37 Absatz 2 getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens der Länder kann nicht durch ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
Artikel 6 StARModG Inkrafttreten
... bekannt gibt, dass die technischen Voraussetzungen für die Datenübermittlung nach § 37 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der Fassung des Artikels 2 Nummer 3 gegeben ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
Artikel 1 StARModG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
...  a) In Satz 1 in dem Satzteil nach Nummer 4 werden die Wörter „ § 37 Absatz 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 34 Satz 1" ersetzt. b) Satz 2 wird ... „§ 4 Absatz 1 Satz 2, § 12a Absatz 2 bis 4, § 33 Absatz 5 und § 37 gelten entsprechend." 4. § 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Wörter „ § 37 Absatz 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 34 Satz 1" ersetzt. b) In Nummer 3 ... das Wort „acht" durch das Wort „fünf" und werden die Wörter „ § 37 Absatz 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 34 Satz 1" ersetzt. bbb) Nach ... 11. In § 15 Satz 1 in dem Satzteil nach Nummer 4 werden die Wörter „ § 37 Absatz 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 34 Satz 1" ersetzt. 12. § 16 wird ... wie folgt geändert: a) In Satz 2 werden die Wörter „gemäß § 37 Absatz 2 Satz 2" durch die Wörter „nach § 37 Satz 2", wird die Angabe ... „gemäß § 37 Absatz 2 Satz 2" durch die Wörter „nach § 37 Satz 2", wird die Angabe „§ 11" durch die Wörter„§ 11 Satz 1 ... durch das Wort „Staatsangehörigkeitsbehörden" ersetzt. 26. § 37 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird aufgehoben. b) Die ...
Artikel 2 StARModG Weitere Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 31 Satz 2 werden die Wörter „ § 37 Satz 2 zur Ermittlung von Ausschlussgründen nach § 11 Satz 1 Nummer 1 oder 2 von den ... Satz 1 Nummer 1 oder 2 von den Verfassungsschutzbehörden" durch die Wörter „ § 37 Absatz 2 Satz 1 oder § 32c zur Feststellung von Ausschlussgründen nach § 11 Satz 1 Nummer 1 oder 2, ... anhängigen Ermittlungs- und Strafverfahren im Sinne des § 12a Absatz 4 von den in § 37 Absatz 1 Satz 2 genannten Sicherheitsbehörden " ersetzt. 2. Nach § 32b wird folgender ... 32b wird folgender § 32c eingefügt: „§ 32c Die in § 37 Absatz 1 Satz 2 genannten Sicherheitsbehörden haben auf Ersuchen der zuständigen ... haben auf Ersuchen der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde im Fall einer nach § 37 Absatz 2 Satz 1 erfolgten Mitteilung über das Vorliegen von Erkenntnissen personenbezogene Daten zu ... und Strafverfahren im Sinne des § 12a Absatz 4 erforderlich ist." 3. § 37 wird wie folgt gefasst: „§ 37 (1) Die zuständige ... 4 erforderlich ist." 3. § 37 wird wie folgt gefasst: „ § 37 (1) Die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde übermittelt in ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 5 EUAufhAsylRUG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... gilt Satz 1 entsprechend." 20. § 35 wird aufgehoben. 21. In § 37 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „der Einbürgerungsvoraussetzungen nach § 8 ... „§ 41 Von den in diesem Gesetz in den §§ 30 bis 34 und § 37 Abs. 2 getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens der Länder kann nicht durch ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
G. v. 12.08.2021 BGBl. I S. 3538
Artikel 1 4. StAGÄndG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... 1 bis 3 die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten sind, es sei denn, dass sie wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher ... Ausschlussgrund nach § 11 vorliegt. § 4 Absatz 1 Satz 2, § 12a Absatz 2 bis 4 und § 37 Absatz 2 gelten entsprechend. Das Erklärungsrecht nach Satz 1 besteht auch, wenn unter denselben ... und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag einzubürgern, wenn sie handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten sind, es sei denn, dass sie wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 1 2. DSAnpUG-EU Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... untersagt ist, dürfen verarbeitet werden, soweit die personenbezogenen Daten gemäß § 37 Absatz 2 Satz 2 zur Ermittlung von Ausschlussgründen nach § 11 von den Verfassungsschutzbehörden an ... Person an dem Ausschluss der Verarbeitung erheblich überwiegt." 4. In § 37 Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „Verwendungsregelungen" durch das Wort ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
G. v. 13.11.2014 BGBl. I S. 1714
Artikel 1 2. StAGÄndG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
...  „§ 41 Von den in diesem Gesetz in den §§ 32, 33 und 37 Absatz 2 getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens der Länder kann nicht durch ...


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