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Zitierungen von § 7a VersRücklG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7a VersRücklG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VersRücklG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3288
Artikel 1 1. VersRücklGÄndG
... die Angabe „1. Januar 2018" ersetzt. 9. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Entnahme von Mitteln durch die Bundesanstalt für ... 9. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Entnahme von Mitteln durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht  ...

Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Artikel 1 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes
... „2018" wird durch die Angabe „2032" ersetzt. 7. Die §§ 7a bis 7c werden aufgehoben. 8. In § 10 Absatz 1 Satz 2 wird nach dem Wort ...

Sechstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2007 BGBl. I S. 3245
Artikel 4 6. SGBIIIuaÄndG Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes
... vom 27. März 2007 (BGBl. I S. 482) wird wie folgt geändert: 1. Nach § 7a wird folgender § 7b eingefügt: „§ 7b Entnahme von Mitteln durch ...