interne Verweise§ 15 VersRücklG Anzuwendende Vorschriften (vom 01.01.2020) ... 4, 8, 10 und 11 entsprechend. Für die Verwaltung und Anlage der Mittel gelten die §§ 5 und 5a entsprechend. § 9 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass ein ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Erstes Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3288
Artikel 1 1. VersRücklGÄndG ... Dritter gegen das Sondervermögen werden nicht begründet." 5. § 5 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: (2) Die dem Sondervermögen ... 4, 8, 10 und 11 entsprechend. Für die Verwaltung und Anlage der Mittel gilt § 5 entsprechend mit der Maßgabe, dass eine Anlage auch in Euro-denominierten Aktien im Rahmen ...
Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Artikel 1 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes ... Maßgabe des § 7 nur für diesen Zweck verwendet werden." 3. § 5 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die dem Sondervermögen ... zu einem höheren Anteil an Aktien führen." 4. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Anlagerichtlinien und ... Satz ersetzt: „Für die Verwaltung der Mittel gelten die §§ 5 und 5a entsprechend." 12. § 16 wird wie folgt geändert: a) ...
Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022)
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2444
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
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