Änderung § 38a SÜG vom 10.01.2012

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§ 38a SÜG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 10.01.2012 geltenden Fassung
§ 38a SÜG n.F. (neue Fassung)
in der am 21.06.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 16.06.2017 BGBl. I S. 1634
 
(Text alte Fassung)

§ 38a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 38a (aufgehoben)


 



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