Zitierungen von § 4 SÜG
interne Verweise
Zitat in folgenden NormenBSI-Gesetz (BSIG)
Artikel 1 G. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2821; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1982
§ 3 BSIG Aufgaben des Bundesamtes (vom 28.05.2021) ... oder Komponenten, die für die Verarbeitung amtlich geheim gehaltener Informationen nach § 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes im Bereich des Bundes oder bei Unternehmen im Rahmen von Aufträgen des Bundes eingesetzt ... von technischen Prüfungen zum Schutz amtlich geheim gehaltener Informationen nach § 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte; 10. Entwicklung von sicherheitstechnischen ...
E-Rechnungsverordnung (ERechV)
V. v. 13.10.2017 BGBl. I S. 3555; zuletzt geändert durch Artikel 76 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 8 ERechV Ausnahmen für geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten ... Rechnungsdaten, die gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes geheimhaltungsbedürftig sind, sind vom Geltungsbereich dieser Verordnung ausgenommen. ... eine elektronische Rechnungsstellung vereinbaren. (2) Rechnungsdaten, die nach § 4 Absatz 2 Nummer 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes geheimhaltungsbedürftig sind, dürfen nicht per E-Mail übertragen ...
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
§ 12f EnWG Herausgabe von Daten (vom 01.08.2014) ... Verschlusssachen mit einem Geheimhaltungsgrad nach § 12g Absatz 4 in Verbindung mit § 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes haben. Die Daten sind in einem ...
§ 15e EnWG Herausgabe von Daten (vom 17.05.2024) ... wurden, die Berechtigung zum Umgang mit Verschlusssachen mit einem Geheimhaltungsgrad nach § 4 Absatz 2 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes haben, der dem Geheimhaltungsgrad der eingestuften Verschlusssache entspricht, die herausgegeben ... werden soll; im Übrigen bleiben die geheimschutzrechtlichen Regelungen insbesondere nach § 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unberührt. Die Regulierungsbehörde stellt die Daten in einem ...
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
neugefasst durch B. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1750, 3245; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Artikel 1 G. v. 31.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 140; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
G. v. 16.06.2017 BGBl. I S. 1634
Artikel 1 1. SÜGÄndG Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ... 3a Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte". b) Die Angabe zu § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Allgemeine Grundsätze zum Schutz von ... b) Die Angabe zu § 4 wird wie folgt gefasst: „ § 4 Allgemeine Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen, Mitwirkung des Bundesamtes für ... regeln die allgemeinen Verwaltungsvorschriften im Sinne des § 35." 7. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Allgemeine Grundsätze zum Schutz von ... im Sinne des § 35." 7. § 4 wird wie folgt gefasst: „ § 4 Allgemeine Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen, Mitwirkung des Bundesamtes für ...
Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2570
Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.07.2011 BGBl. I S. 1554
Artikel 1 EnWNG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... Verschlusssachen mit einem Geheimhaltungsgrad nach § 12g Absatz 4 in Verbindung mit § 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes haben. Die Daten sind in einem standardisierten, ... nach Absatz 2 sind als Verschlusssache mit dem geeigneten Geheimhaltungsgrad im Sinne von § 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes einzustufen." 11. § 13 wird wie ...
Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG)
G. v. 17.02.2016 BGBl. I S. 203
Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
G. v. 14.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 161
Artikel 1 2. EnWGÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... wurden, die Berechtigung zum Umgang mit Verschlusssachen mit einem Geheimhaltungsgrad nach § 4 Absatz 2 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes haben, der dem Geheimhaltungsgrad der eingestuften Verschlusssache entspricht, die herausgegeben ... werden soll; im Übrigen bleiben die geheimschutzrechtlichen Regelungen insbesondere nach § 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unberührt. Die Regulierungsbehörde stellt die Daten in einem ...
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