interne Verweise§ 17 SÜG Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung (vom 21.06.2017) ... nichts anderes bestimmt ist, und 2. der mitbetroffenen Person. § 14 Absatz 4 Satz 2 findet keine Anwendung. (3) Verweigert die betroffene Person oder die ... betroffenen Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit unzulässig. § 14 Absatz 5 Satz 2 gilt ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
G. v. 16.06.2017 BGBl. I S. 1634
Artikel 1 1. SÜGÄndG Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ... durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt. 16. § 14 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a ... nichts anderes bestimmt ist, und 2. der mitbetroffenen Person. § 14 Absatz 4 Satz 2 findet keine Anwendung. (3) Verweigert die betroffene Person oder die mitbetroffene ... der betroffenen Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit unzulässig. § 14 Absatz 5 Satz 2 gilt entsprechend." 21. § 18 wird wie folgt geändert: a) In ... sicherheitserheblicher Erkenntnisse. (2) § 2 Absatz 2 Satz 6 und 7, § 14 Absatz 4 Satz 1 und § 15a gelten mit der Maßgabe, dass an die Stelle der zuständigen Stelle die ...
Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2576
Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2274
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