... weder der personalverwaltenden Stelle noch der betroffenen Person zugänglich gemacht werden; § 23 Abs. 6 bleibt unberührt. Im Falle des Wechsels der Dienststelle oder des Dienstherrn ist ...
... findet auf in Dateien gespeicherte personenbezogene Daten keine Anwendung." 26. § 23 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 2 werden die folgenden Sätze ...