(1) Der schriftliche Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung betrifft folgende Stoffgebiete:
- I.
- Physik für Mediziner und Physiologie,
- II.
- Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie,
- III.
- Biologie für Mediziner und Anatomie,
- IV.
- Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie.
(2) Im mündlich-praktischen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird der Prüfling in den Fächern Anatomie, Biochemie/Molekularbiologie und Physiologie geprüft.
(3) Die Prüfung der naturwissenschaftlichen und theoretischen Grundlagen ist im schriftlichen und mündlich-praktischen Teil in Verbindung mit klinischen Fragestellungen auf die medizinisch relevanten Ausbildungsinhalte zu konzentrieren.