Anlage 5 - Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO k.a.Abk.)

Anlage 5 (zu § 6 Abs. 4 Satz 2) Zeugnis über den Krankenpflegedienst


Anlage 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

Zeugnis über den Krankenpflegedienst (BGBl. I 2002 S. 2424)


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Zitierungen von Anlage 5 Approbationsordnung für Ärzte

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 ÄApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÄApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 ÄApprO Krankenpflegedienst (vom 01.01.2020)
... In den Fällen des Absatzes 1 erfolgt der Nachweis durch eine Bescheinigung nach Anlage 5 zu dieser ...


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