interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
Artikel 2 HeilBAV Änderung der Approbationsordnung für Ärzte ... spätestens fünf Kalendertage vor dem Prüfungstermin zu. Die §§ 18 und 19 gelten entsprechend. (4) Die Eignungsprüfung wird in Form einer staatlichen ... spätestens fünf Kalendertage vor dem Prüfungstermin zu. Die §§ 18 und 19 gelten entsprechend. (4) Die Kenntnisprüfung wird in Form einer staatlichen ...
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