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Änderung Anlage Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Süßwaren vom 01.09.2009

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2009 geltenden Fassung
Anlage n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 23 V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 8 Abs. 3)


(siehe BGBl. I 1994 S. 1602)



 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

 
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