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Zitierungen von § 10 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Süßwaren

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 SüßwIndMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SüßwIndMeistPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 23 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Süßwaren
... den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden." 9. Der bisherige § 11 wird § 10. 10. Die Anlage wird wie folgt geändert: a) In der ...
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