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Zitierungen von § 13 Medizinprodukte-Gebührenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 MedProdGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MedProdGebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Gebührenverordnung
V. v. 03.11.2014 BGBl. I S. 1676
Artikel 1 MedProdGebVÄndV Änderung der Medizinprodukte-Gebührenverordnung
... insgesamt 20.000 Euro nicht überschreiten." 3. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Übergangsregelung (1) ... 3. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Übergangsregelung (1) Für eine individuell zurechenbare öffentliche ...