Zitierungen von § 13 Medizinprodukte-Gebührenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 MedProdGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MedProdGebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Gebührenverordnung
V. v. 03.11.2014 BGBl. I S. 1676
Artikel 1 MedProdGebVÄndV Änderung der Medizinprodukte-Gebührenverordnung
... insgesamt 20.000 Euro nicht überschreiten." 3. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Übergangsregelung (1) ... 3. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Übergangsregelung (1) Für eine individuell zurechenbare öffentliche ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed