1Die Verbandsversammlung wählt den Vorstand und dessen Vorsitzenden.
2Sie beschließt über
- 1.
- die Höhe der Umlagen und Beiträge;
- 2.
- den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und die Verwendung von Erträgen;
- 3.
- die Entlastung des Vorstandes;
- 4.
- die Änderung der Satzung;
- 5.
- den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken durch den Forstbetriebsverband;
- 6.
- die Auflösung des Forstbetriebsverbandes;
- 7.
- die ihr in der Satzung zugewiesenen Angelegenheiten.