§ 44 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 08.09.2015 geltenden Fassung | § 44 n.F. (neue Fassung) in der am 08.09.2015 geltenden Fassung durch Artikel 413 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) § 44 Allgemeine Verwaltungsvorschriften | |
(Text alte Fassung) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung der §§ 15 bis 40 und 41a erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften. | (Text neue Fassung) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung der §§ 15 bis 40 und 41a erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften. |