Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 04.05.2007 aufgehoben

§ 1 - Dritte AFG-Anpassungsverordnung (3. AFGAnpV k.a.Abk.)

V. v. 23.06.1992 BGBl. I S. 1169; aufgehoben durch Artikel 39 G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Geltung ab 01.07.1992; FNA: 810-1-45 Arbeitsförderung
|

§ 1



Der Anpassungssatz nach § 112a Abs. 1 Satz 1 des Arbeitsförderungsgesetzes beträgt im Beitrittsgebiet 13,9060 vom Hundert.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed