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Zitierungen von § 20 ArbGG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 ArbGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ArbGG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 ArbGG Gerichte für Arbeitssachen
... - §§ 2 bis 3 - wird ausgeübt durch die Arbeitsgerichte - §§ 14 bis 31 -, die Landesarbeitsgerichte - §§ 33 bis 39 - und das Bundesarbeitsgericht - ...
§ 21 ArbGG Voraussetzungen für die Berufung als ehrenamtlicher Richter (vom 01.04.2008)
... fort, so ist der ehrenamtliche Richter auf Antrag der zuständigen Stelle (§ 20 ) oder auf eigenen Antrag von seinem Amt zu entbinden. Über den Antrag entscheidet ...
§ 24 ArbGG Ablehnung und Niederlegung des ehrenamtlichen Richteramts (vom 01.01.2008)
... die Berechtigung zur Ablehnung oder Niederlegung entscheidet die zuständige Stelle (§ 20 ). Die Entscheidung ist ...
§ 27 ArbGG Amtsenthebung der ehrenamtlichen Richter
... ehrenamtlicher Richter ist auf Antrag der zuständigen Stelle (§ 20 ) seines Amtes zu entheben, wenn er seine Amtspflicht grob verletzt. § 21 Abs. 5 ...
§ 37 ArbGG Ehrenamtliche Richter
... ehrenamtlichen Richter sowie für die Amtsenthebung und die Amtsentbindung die §§ 20 bis 28 ...
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