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Zitierungen von § 61b ArbGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 61b ArbGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ArbGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Artikel 1 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1897; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
§ 12 AGG Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
... zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen. (5) Dieses Gesetz und § 61b des Arbeitsgerichtsgesetzes sowie Informationen über die für die Behandlung von Beschwerden nach § 13 ...

Zweites Gleichberechtigungsgesetz (2. GleiBG)
G. v. 24.06.1994 BGBl. I S. 1406
Artikel 12 2. GleiBG Übergangsregelung
... des § 611a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verstoßen hat, ist § 61b des Arbeitsgerichtsgesetzes nicht anzuwenden. 2. Bei der Berechnung der in § 611a ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1897
Artikel 3 EUGleichbUmsG Änderungen in anderen Gesetzen
... „Satz 2 bis 5" durch die Angabe „Satz 2 bis 6" ersetzt. 2. § 61b wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 61b Klage wegen Benachteiligung". b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...
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