§ 9 - Konzessionsabgabenverordnung (KAV)

V. v. 09.01.1992 BGBl. I S. 12, 407; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 V. v. 01.11.2006 BGBl. I S. 2477
Geltung ab 01.01.1992; FNA: 752-1-12 Elektrizität und Gas
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§ 9 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft. Gleichzeitig treten die Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände (KAE) vom 4. März 1941 (RAnz. Nr. 57 und Nr. 120) in der Fassung vom 7. März 1975 (BAnz. Nr. 49), die Ausführungsanordnung zur Konzessionsabgabenanordnung (A/KAE) vom 27. Februar 1943 (RAnz. Nr. 75) und die Durchführungsbestimmungen zur Konzessionsabgabenanordnung und zu ihrer Ausführungsanordnung (D/KAE) vom 27. Februar 1943 (RAnz. Nr. 75) für Strom und Gas außer Kraft.



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