§ 2 MarktStrG (vom 15.12.2010) ... die den Wettbewerb auf dem Markt nicht ausschließen, können nach § 5 Abs. 4 gefördert werden; soweit sie vorher auf Grund dieses Gesetzes anerkannt wurden, gilt ... soweit sie vorher auf Grund dieses Gesetzes anerkannt wurden, gilt als Beginn der Frist des § 5 Abs. 4 Satz 1 der Zeitpunkt dieser Anerkennung. Unternehmen, die Lieferverträge mit den in ...
§ 8 MarktStrG ... a) für solche Tatsachen, die die Begünstigten auf Grund der §§ 5 und 6 nachzuweisen haben, um Beihilfen erlangen zu können, b) soweit ...