(1) 1Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als Farbmarke eingetragen werden soll, so ist der Anmeldung einer einfarbigen abstrakten Farbmarke ein Farbmuster beizufügen. 2Die Farbe ist mit der Nummer eines international anerkannten Farbklassifikationssystems zu bezeichnen.
(2) Bei einer aus mehreren Farben bestehenden abstrakten Farbmarke muss die Anmeldung zusätzlich zu den Erfordernissen nach Absatz 1 die systematische Anordnung enthalten, in der die betreffenden Farben in festgelegter und beständiger Weise verbunden sind.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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§ 6 MarkenV Angaben zur Markenform (vom 14.01.2019) ... Bildmarke (§ 8), 3. dreidimensionale Marke (§ 9), 4. Farbmarke ( § 10 ), 5. Klangmarke (§ 11), 6. Positionsmarke, Kennfadenmarke, Mustermarke, ...
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 2 MaMoG Änderung der Markenverordnung ... § 6b Markenbeschreibung". c) Die Angaben zu den §§ 10 und 10a werden durch folgende Angabe ersetzt: „§ 10 Farbmarken". ... Angaben zu den §§ 10 und 10a werden durch folgende Angabe ersetzt: „ § 10 Farbmarken". d) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: ... Bildmarke (§ 8), 3. dreidimensionale Marke (§ 9), 4. Farbmarke ( § 10 ), 5. Klangmarke (§ 11), 6. Positionsmarke, Kennfadenmarke, ... der Darstellung gilt im Übrigen § 8 Absatz 2 bis 6 entsprechend." 8. Die §§ 10 und 10a werden durch folgenden § 10 ersetzt: „§ 10 Farbmarken ... 2 bis 6 entsprechend." 8. Die §§ 10 und 10a werden durch folgenden § 10 ersetzt: „§ 10 Farbmarken (1) Wenn der Anmelder angibt, dass ... 8. Die §§ 10 und 10a werden durch folgenden § 10 ersetzt: „ § 10 Farbmarken (1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als Farbmarke eingetragen ... genügt. (2) Für die Form der Darstellung gelten die §§ 8 bis 11 entsprechend. § 12a Sonstige Markenformen (1) Meldet der ... (1) Meldet der Anmelder eine Marke an, die nicht unter die Markenformen der §§ 7 bis 12 fällt, kann die Marke als sonstige Marke eingetragen werden. Der Anmeldung ist eine ... (2) Für die Form der Darstellung gelten im Übrigen die §§ 8 bis 11 entsprechend." 10. § 13 wird wie folgt gefasst: ...
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1354
Artikel 1 4. MarkenVÄndV Änderung der Markenverordnung ... „§ 6a Markenbeschreibung". b) Nach der Angabe zu § 10 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 10a Farbmarken". ... eine Angabe zur Form der Marke nach § 6, eine Wiedergabe der Marke nach den §§ 7 bis 12 sowie in den Fällen des § 6a Absatz 2 eine Markenbeschreibung und". ... müssen alle Ansichten in einer Bilddatei wiedergegeben werden." 10. § 10 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)" wird ... wird gestrichen. b) Absatz 2 wird aufgehoben. 11. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „§ 10a Farbmarken (1) ... (2) Für die Form der Wiedergabe gelten die Regelungen in den §§ 8 bis 11 entsprechend." 14. § 14 wird aufgehoben. 15. § 15 wird ...