§ 28 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenVierte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1354
Artikel 1 4. MarkenVÄndV Änderung der Markenverordnung ... 27 Veröffentlichungen zu Eintragungen im Register". g) Die Angabe zu § 28 wird wie folgt gefasst: „§ 28 (weggefallen)". 2. § 2 ... g) Die Angabe zu § 28 wird wie folgt gefasst: „§ 28 (weggefallen)". 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... Sätzen 1 und 2 veröffentlicht werden, gemeinsam erfolgen." 22. § 28 wird aufgehoben. 23. § 33 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) ...
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