§ 45 - Markenverordnung (MarkenV)

V. v. 11.05.2004 BGBl. I S. 872; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Geltung ab 01.06.2004; FNA: 423-5-2-5 Warenzeichenrecht
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§ 45 (aufgehoben)


§ 45 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 6 Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts G. v. 10. August 2021 BGBl. I S. 3490 m.W.v. 1. Mai 2022

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Frühere Fassungen von § 45 MarkenV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.05.2022Artikel 6 Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
vom 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
aktuell vorher 01.11.2008Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen
vom 15.10.2008 BGBl. I S. 1995
aktuellvor 01.11.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 45 MarkenV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 45 MarkenV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkenV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen
V. v. 15.10.2008 BGBl. I S. 1995
Artikel 1 MarkenVuaÄndV Änderung der Markenverordnung
... Veröffentlichungen zur Anmeldung". b) Die Angaben zu den §§ 43 bis 45 werden wie folgt gefasst: „§ 43 Anträge und sonstige Mitteilungen im ... internationalen Registrierung nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen § 45 Anträge und sonstige Mitteilungen im Verfahren der internationalen Registrierung nach dem ... eine in den Akten befindliche Beschreibung der Marke,". 9. Die §§ 43 bis 45 werden wie folgt gefasst: „§ 43 Anträge und sonstige Mitteilungen im ... geistiges Eigentum herausgegebenen amtlichen Formblätter zu verwenden. § 45 Anträge und sonstige Mitteilungen im Verfahren der internationalen Registrierung nach dem ...

Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Artikel 6 2. PatRMoG Änderung der Markenverordnung
... der internationalen Registrierung nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen § 45 (weggefallen) § 46 Schutzverweigerung". 2. In § 25 Nummer 31 wird die ... durch die Angabe „§ 110 Absatz 2" ersetzt. 3. Die §§ 43 und 45 werden aufgehoben. 4. In § 46 Absatz 1 werden die Wörter „nach Artikel ...


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