Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 6a MarkenV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6a MarkenV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkenV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 MarkenV Bildmarken (vom 14.01.2019)
... oberhalb der Darstellung zu kennzeichnen, soweit sich dies nicht von selbst ergibt. (6) § 6a bleibt ...
§ 12a MarkenV Sonstige Markenformen (vom 14.01.2019)
... des § 8 Absatz 1 des Markengesetzes genügt. Unter den Voraussetzungen des § 6a Absatz 2 kann die Darstellung auch durch Text erfolgen. (2) Für die Form der Darstellung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 2 MaMoG Änderung der Markenverordnung
... 4 Anmeldung von Kollektiv- oder Gewährleistungsmarken". b) Die Angabe zu § 6a wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 6a Markendarstellung  ... b) Die Angabe zu § 6a wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 6a Markendarstellung § 6b Markenbeschreibung". c) Die Angaben zu ... das Wort „Wiedergabe" durch das Wort „Darstellung" und die Angabe „ § 6a Absatz 2 " durch die Angabe „§ 6b Absatz 2" ersetzt. 3. § 4 wird wie ... Marke (§ 12a) in das Register eingetragen werden soll." 5. § 6a wird durch die folgenden §§ 6a und 6b ersetzt: „§ 6a ... in das Register eingetragen werden soll." 5. § 6a wird durch die folgenden §§ 6a und 6b ersetzt: „§ 6a Markendarstellung (1) Die Marke bedarf ... 5. § 6a wird durch die folgenden §§ 6a und 6b ersetzt: „ § 6a Markendarstellung (1) Die Marke bedarf einer Darstellung, die den Erfordernissen des ... f) Die Absätze 6 und 7 werden durch folgenden Absatz 6 ersetzt: „(6) § 6a bleibt unberührt." 7. § 9 wird wie folgt gefasst:  ... Erfordernissen des § 8 Absatz 1 des Markengesetzes genügt. Unter den Voraussetzungen des § 6a Absatz 2 kann die Darstellung auch durch Text erfolgen. (2) Für die Form der Darstellung ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1354
Artikel 1 4. MarkenVÄndV Änderung der Markenverordnung
... a) Nach der Angabe zu § 6 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 6a Markenbeschreibung". b) Nach der Angabe zu § 10 wird folgende Angabe ... 6, eine Wiedergabe der Marke nach den §§ 7 bis 12 sowie in den Fällen des § 6a Absatz 2 eine Markenbeschreibung und". 4. § 5 wird wie folgt ... sonstige Markenform (§ 12)". 6. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Markenbeschreibung (1) Für alle ... 6. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Markenbeschreibung (1) Für alle Markenformen außer Wortmarken im Sinne des ...