Zitierungen von § 9 MarkenV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 MarkenV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkenV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 MarkenV Inhalt der Anmeldung (vom 14.01.2019)
... eine Angabe zur Form der Marke nach § 6, eine Darstellung der Marke nach den §§ 7 bis 12 sowie in den Fällen des § 6b Absatz 2 eine Markenbeschreibung und 3. ...
§ 6 MarkenV Angaben zur Markenform (vom 14.01.2019)
... Wortmarke (§ 7), 2. Bildmarke (§ 8), 3. dreidimensionale Marke ( § 9 ), 4. Farbmarke (§ 10), 5. Klangmarke (§ 11), 6. ...
§ 12 MarkenV Positionsmarken, Kennfadenmarken, Mustermarken, Bewegungsmarken, Multimediamarken, Hologrammmarken (vom 14.01.2019)
... genügt. (2) Für die Form der Darstellung gelten die §§ 8 bis 11 ...
§ 12a MarkenV Sonstige Markenformen (vom 14.01.2019)
... Meldet der Anmelder eine Marke an, die nicht unter die Markenformen der §§ 7 bis 12 fällt, kann die Marke als sonstige Marke eingetragen werden. Der Anmeldung ... (2) Für die Form der Darstellung gelten im Übrigen die §§ 8 bis 11 ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 2 MaMoG Änderung der Markenverordnung
... Wortmarke (§ 7), 2. Bildmarke (§ 8), 3. dreidimensionale Marke ( § 9 ), 4. Farbmarke (§ 10), 5. Klangmarke (§ 11), 6. ... Absatz 6 ersetzt: „(6) § 6a bleibt unberührt." 7. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Dreidimensionale Marken (1) Wenn ... 6a bleibt unberührt." 7. § 9 wird wie folgt gefasst: „ § 9 Dreidimensionale Marken (1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als ... genügt. (2) Für die Form der Darstellung gelten die §§ 8 bis 11 entsprechend. § 12a Sonstige Markenformen (1) Meldet der ... (1) Meldet der Anmelder eine Marke an, die nicht unter die Markenformen der §§ 7 bis 12 fällt, kann die Marke als sonstige Marke eingetragen werden. Der Anmeldung ist eine ... (2) Für die Form der Darstellung gelten im Übrigen die §§ 8 bis 11 entsprechend." 10. § 13 wird wie folgt gefasst:  ...

Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
V. v. 22.11.2006 BGBl. I S. 2660
Artikel 1 MarkenVÄndV
... vom 26. September 2006 (BGBl. I S. 2159), wird wie folgt geändert: 1. In § 9 Abs. 4, § 11 Abs. 2 und § 12 Abs. 2 wird jeweils die Angabe „§ 8 Abs. 2 bis ...

Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen
V. v. 15.10.2008 BGBl. I S. 1995
Artikel 1 MarkenVuaÄndV Änderung der Markenverordnung
... Etiketten werden vom Deutschen Patent- und Markenamt nicht bearbeitet." 3. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... durch das Wort „zwei" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 bis 3" durch die Angabe „§ 9 Abs. 1 bis 3 und 4 Satz 2" ersetzt. ... b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 bis 3" durch die Angabe „§ 9 Abs. 1 bis 3 und 4 Satz 2" ersetzt. 6. § 20 Abs. 4 wird wie folgt gefasst: ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1354
Artikel 1 4. MarkenVÄndV Änderung der Markenverordnung
... eine Angabe zur Form der Marke nach § 6, eine Wiedergabe der Marke nach den §§ 7 bis 12 sowie in den Fällen des § 6a Absatz 2 eine Markenbeschreibung und".  ... die für den Schutzgegenstand maßgebliche Markenwiedergabe." 9. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Dreidimensionale Marken (1) Wenn ... Markenwiedergabe." 9. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Dreidimensionale Marken (1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als ... (2) Für die Form der Wiedergabe gelten die Regelungen in den §§ 8 bis 11 entsprechend." 14. § 14 wird aufgehoben. 15. § 15 wird ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed