Zitierungen von § 12 MarkenV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 MarkenV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkenV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 MarkenV Inhalt der Anmeldung (vom 14.01.2019)
... Angabe zur Form der Marke nach § 6, eine Darstellung der Marke nach den §§ 7 bis 12 sowie in den Fällen des § 6b Absatz 2 eine Markenbeschreibung und 3. das ...
§ 6 MarkenV Angaben zur Markenform (vom 14.01.2019)
... 6. Positionsmarke, Kennfadenmarke, Mustermarke, Bewegungsmarke, Multimediamarke, Hologrammmarke ( § 12 ) oder 7. sonstige Marke (§ 12a) in das Register eingetragen werden ...
§ 6b MarkenV Markenbeschreibung (vom 14.01.2019)
... erst dadurch bestimmbar wird. Dies gilt insbesondere für die Markenformen nach § 12 und für sonstige Markenformen nach § 12a. (3) Die Markenbeschreibung muss den ...
§ 12a MarkenV Sonstige Markenformen (vom 14.01.2019)
... der Anmelder eine Marke an, die nicht unter die Markenformen der §§ 7 bis 12 fällt, kann die Marke als sonstige Marke eingetragen werden. Der Anmeldung ist eine ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 2 MaMoG Änderung der Markenverordnung
... wie folgt gefasst: „§ 11 Klangmarken". e) Die Angabe zu § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Positionsmarken, Kennfadenmarken, ... e) Die Angabe zu § 12 wird wie folgt gefasst: „ § 12 Positionsmarken, Kennfadenmarken, Mustermarken, Bewegungsmarken, Multimediamarken, ... Bewegungsmarken, Multimediamarken, Hologrammmarken". f) Nach der Angabe zu § 12 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 12a Sonstige ... Positionsmarke, Kennfadenmarke, Mustermarke, Bewegungsmarke, Multimediamarke, Hologrammmarke ( § 12 ) oder 7. sonstige Marke (§ 12a) in das Register eingetragen werden ... der Marke erst dadurch bestimmbar wird. Dies gilt insbesondere für die Markenformen nach § 12 und für sonstige Markenformen nach § 12a. (3) Die Markenbeschreibung muss ... Farbmusters gilt § 8 Absatz 2 bis 6 entsprechend." 9. Die §§ 11 und 12 werden wie folgt gefasst: „§ 11 Klangmarken (1) Wenn der ... die Form der Darstellung gilt im Übrigen § 8 Absatz 2 bis 6 entsprechend. § 12 Positionsmarken, Kennfadenmarken, Mustermarken, Bewegungsmarken, Multimediamarken, ... (1) Meldet der Anmelder eine Marke an, die nicht unter die Markenformen der §§ 7 bis 12 fällt, kann die Marke als sonstige Marke eingetragen werden. Der Anmeldung ist eine ...

Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
V. v. 22.11.2006 BGBl. I S. 2660
Artikel 1 MarkenVÄndV
... 2159), wird wie folgt geändert: 1. In § 9 Abs. 4, § 11 Abs. 2 und § 12 Abs. 2 wird jeweils die Angabe „§ 8 Abs. 2 bis 4" durch die Angabe „§ 8 ...

Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen
V. v. 15.10.2008 BGBl. I S. 1995
Artikel 1 MarkenVuaÄndV Änderung der Markenverordnung
... nicht lesbar, gilt die klangliche Wiedergabe als nicht eingereicht." 5. § 12 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „vier" ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1354
Artikel 1 4. MarkenVÄndV Änderung der Markenverordnung
... Angabe zur Form der Marke nach § 6, eine Wiedergabe der Marke nach den §§ 7 bis 12 sowie in den Fällen des § 6a Absatz 2 eine Markenbeschreibung und". 4. ... ersetzt. b) In Nummer 6 werden die Wörter „sonstige Markenform (§ 12 )" durch die Wörter „Hörmarke (§ 11) oder" ersetzt. c) ... c) Folgende Nummer 7 wird angefügt: „7. sonstige Markenform (§ 12 )". 6. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt:  ... darstellen lässt. Dies gilt insbesondere für sonstige Markenformen nach § 12. (3) Die Markenbeschreibung darf bis zu 100 Wörter enthalten und ist auf einem ... gilt § 8 Absatz 6 Satz 2 bis 4 und Satz 5 Nummer 2 entsprechend." 13. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Sonstige Markenformen (1) Wenn ... 2 entsprechend." 13. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Sonstige Markenformen (1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als sonstige ...


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