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Zitierungen von § 8 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Verkehrsfachwirt/Geprüfte Verkehrsfachwirtin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 VerkPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerkPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 VerkPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 11 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
§ 4 VerkPrV Zusatzqualifikationen
... Verkehrsfachwirtin bestanden hat. (3) § 3 Abs. 5, § 6, § 8 Abs. 1 und 3, § 9 Abs. 1 gelten entsprechend. (4) Über das Bestehen der ...
Anlage 1 VerkPrV (zu § 8 Abs. 4)
Anlage 2 VerkPrV (zu § 8 Abs. 4)