§ 25a
1Über die mündliche Verhandlung wird ein Protokoll geführt. 2Darüber hinaus wird sie in einer Tonbandaufnahme festgehalten; das Nähere regelt die Geschäftsordnung.
interne Verweise§ 17a BVerfGG (vom 19.04.2018) ... die Aufnahmen nicht an, sind die Aufnahmen durch das Gericht zu löschen. § 25a Satz 2 bleibt unberührt. (4) Gegen die Anordnungen des oder der Vorsitzenden kann der ...
Zitat in folgenden NormenGeschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
B. v. 19.11.2014 BGBl. 2015 I S. 286
§ 24 GOBVerfG ... Die Tonaufzeichnung, in der die mündliche Verhandlung festgehalten wird (§ 25a Satz 2 BVerfGG), steht nur den Mitgliedern des Gerichts und den Verfahrensbeteiligten zum ... wenn dies unverhältnismäßig aufwändig wäre. (7) Auf § 25a BVerfGG ist zu Beginn der mündlichen Verhandlung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren (EMöGG)
G. v. 08.10.2017 BGBl. I S. 3546
Zitate in aufgehobenen TitelnGeschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
B. v. 15.12.1986 BGBl. I S. 2529; aufgehoben durch § 73 B. v. 19.11.2014 BGBl. 2015 I S. 286
§ 24 GOBVerfG ... (3) Die Tonbandaufnahme, in der die mündliche Verhandlung festgehalten wird (§ 25a Satz 2 BVerfGG), steht nur den Richtern und den Verfahrensbeteiligten zum Abhören im Gericht ... Aufwand erfordern würde. (7) Auf die Absätze 4 bis 6 und auf § 25a BVerfGG ist zu Beginn der mündlichen Verhandlung ...
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