Änderung § 96 BVerfGG vom 19.07.2012

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§ 96 BVerfGG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 19.07.2012 geltenden Fassung
§ 96 BVerfGG n.F. (neue Fassung)
in der am 19.07.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 12.07.2012 BGBl. I S. 1501

(Textabschnitt unverändert)

§ 96


(weggefallen)






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