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Zitierungen von § 97b BVerfGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 97b BVerfGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVerfGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 97e BVerfGG (vom 03.12.2011)
... §§ 97a bis 97d gelten auch für Verfahren, die am 3. Dezember 2011 bereits anhängig waren, sowie ... ist oder noch werden kann. Für abgeschlossene Verfahren nach Satz 1 gilt § 97b Absatz 1 Satz 2 bis 5 nicht; § 97b Absatz 2 gilt mit der Maßgabe, dass die ... abgeschlossene Verfahren nach Satz 1 gilt § 97b Absatz 1 Satz 2 bis 5 nicht; § 97b Absatz 2 gilt mit der Maßgabe, dass die Verzögerungsbeschwerde sofort erhoben werden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
G. v. 24.11.2011 BGBl. I S. 2302
Artikel 2 ÜVerfBesG Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
... folgt geändert: 1. Nach § 97 wird folgender IV. Teil mit den §§ 97a bis 97e eingefügt: „IV. Teil Verzögerungsbeschwerde § ... Bundesverfassungsgericht einen höheren oder niedrigeren Betrag festsetzen. § 97b (1) Über Entschädigung und Wiedergutmachung wird auf Grund einer Beschwerde ... (3) Die Entscheidung ist unanfechtbar. § 97e Die §§ 97a bis 97d gelten auch für Verfahren, die am 3. Dezember 2011 bereits anhängig waren, sowie ... ist oder noch werden kann. Für abgeschlossene Verfahren nach Satz 1 gilt § 97b Absatz 1 Satz 2 bis 5 nicht; § 97b Absatz 2 gilt mit der Maßgabe, dass die ... Für abgeschlossene Verfahren nach Satz 1 gilt § 97b Absatz 1 Satz 2 bis 5 nicht; § 97b Absatz 2 gilt mit der Maßgabe, dass die Verzögerungsbeschwerde sofort erhoben werden ...
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