interne Verweise§ 100 BVerfGG ... Dies gilt nicht für den Fall des Eintritts in den Ruhestand nach § 98. (2) Die Hinterbliebenen eines früheren Richters des Bundesverfassungsgerichts, der ...
§ 102 BVerfGG ... Anspruch für den Zeitraum, für den ihm Ruhegehalt oder Übergangsgeld nach § 98 oder § 100 zu zahlen ist, bis zur Höhe des Betrages dieser Bezüge. (2) ...
§ 103 BVerfGG (vom 12.02.2009) ... in den §§ 98 bis 102 nichts anderes bestimmt ist, finden auf die Richter des Bundesverfassungsgerichts die ...
Zitat in folgenden NormenDeutsches Richtergesetz (DRiG)
neugefasst durch B. v. 19.04.1972 BGBl. I S. 713; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
B. v. 19.11.2014 BGBl. 2015 I S. 286
§ 54 GOBVerfG ... 12 BVerfGG aus dem Amt entlassen ist oder wegen Ablaufs der Amtszeit oder auf Antrag (§ 98 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 2 BVerfGG) in den Ruhestand tritt. (2) Das Verfahren ist auch ...
Zitate in aufgehobenen TitelnGeschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
B. v. 15.12.1986 BGBl. I S. 2529; aufgehoben durch § 73 B. v. 19.11.2014 BGBl. 2015 I S. 286
§ 55 GOBVerfG ... aus dem Amt entlassen ist oder wenn er wegen Ablaufs seiner Amtszeit oder auf Antrag (§ 98 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BVerfGG) in den Ruhestand tritt. (2) Das Verfahren ist auch ...
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