Es werden die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 des Verwaltungskostengesetzes aufgeführten Auslagen erhoben. Auslagen für die Bekanntmachung im Bundesanzeiger werden in den Fällen des Erlöschens einer Ausnahmegenehmigung nicht erhoben.
... Verordnung vorgenommen worden sind, können Kosten nach Maßgabe der §§ 2 und 3 erhoben werden, soweit bei den Amtshandlungen unter Hinweis auf den bevorstehenden Erlaß ...