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Zitierungen von § 14 ZollVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 ZollVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZollVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 ZollVG Zollamtliche Überwachung (vom 16.03.2017)
... der Zollverwaltung zur Durchführung der in § 1 genannten Aufgaben im grenznahen Raum ( § 14 Abs. 1 ) Personen und Beförderungsmittel anhalten. Die zum Anhalten aufgeforderte Person ...
§ 15 ZollVG Grundstücke und Bauten in Grenznähe, an Freizonengrenzen und auf Flugplätzen (vom 16.03.2017)
... 1 bis 4 nicht gewährt. Erleidet jemand durch eine Maßnahme auf Grund des § 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 einen Schaden, so ist ihm ein angemessener Ausgleich zu gewähren. Für ... ein angemessener Ausgleich zu gewähren. Für Anordnungen des Hauptzollamts nach § 14 Abs. 2 und den Absätzen 1 bis 3 gelten die §§ 328 bis 335 der Abgabenordnung ...
§ 16 ZollVG Enteignung
... Für die Errichtung von Zollbauten im grenznahen Raum (§ 14 Abs. 1) ist die Enteignung zulässig. (2) Für Enteignungen nach Absatz 1 ...
§ 17 ZollVG Zollbehörden und Zollstellen, Grenzaufsichtsdienst (vom 16.03.2017)
... den deutschen Teil der Grenze des Zollgebiets der Union und überwacht den grenznahen Raum ( § 14 Abs. 1 ) sowie die anderen der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete (§ 14 Abs. 4). Zum ... den grenznahen Raum (§ 14 Abs. 1) sowie die anderen der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete ( § 14 Abs. 4 ). Zum Grenzaufsichtsdienst der Zollverwaltung gehören alle Zollbediensteten - ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raums und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete
V. v. 14.08.2014 BGBl. I S. 1442
Sonstige
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete
V. v. 22.03.2007 BGBl. I S. 519
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raums und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete
V. v. 14.08.2014 BGBl. I S. 1442
§ 1 GrenzAV Ausdehnung des grenznahen Raums
... die Bereiche, in denen der grenznahe Raum zur Sicherung der Zollbelange über das in § 14 Absatz 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes festgelegte Maß hinaus ausgedehnt wird, aus der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 425
Artikel 1 ZollVGÄndG Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
... durch die Wörter „Artikels 197 des Zollkodex der Union" ersetzt. 16. In § 14 Absatz 4 Satz 1 wird das Wort „Gemeinschaft" durch das Wort „Union" und das Komma nach den ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2897
Artikel 8 2. FVGuaÄndG Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
... die Wörter „das zuständige Hauptzollamt" ersetzt. 2. In § 14 Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter „Ermächtigungen durch Rechtsverordnung auf die ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete
V. v. 01.07.1993 BGBl. I S. 1132; aufgehoben durch § 3 V. v. 14.08.2014 BGBl. I S. 1442
Eingangsformel GrenzAV
... Grund des § 14 Abs. 1 und 4 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125) verordnet das ...
§ 1 GrenzAV Ausdehnung des grenznahen Raumes
... die Bereiche, in denen der grenznahe Raum zur Sicherung der Zollbelange über das in § 14 Abs. 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes festgelegte Maß hinaus ausgedehnt wird aus Anlage ...