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Zitierungen von § 88 Seemannsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 88 SeemG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeemG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 85 SeemG Seearbeitszeit der Besatzungsmitglieder mit Ausnahme des Verpflegungs-, Bedienungs- und Krankenpflegepersonals
... diese Besatzungsmitglieder nur beschäftigt werden, wenn die Voraussetzungen der §§ 88 oder 89 ...
§ 89 SeemG Arbeitszeitverlängerung in dringenden Fällen
... Abgesehen von den Fällen des § 88 kann der Kapitän in sonstigen dringenden Fällen eine Verlängerung der in den ...
§ 90 SeemG Vergütung für Mehr-, Nacht- und Sonntagsarbeit
... hinaus mit Mehrarbeit beschäftigt, so ist ihm, abgesehen von den Fällen des § 88 , für jede Stunde eine Vergütung in Höhe von mindestens einem Zweihundertstel der ... ein Zweihundertstel der Grundheuer. (2) Mehrarbeit, die in den Fällen des § 88 Abs. 1 Nr. 3 geleistet wird, ist, falls es sich um gewerbsmäßige Bergung handelt, ...
§ 97 SeemG Mehrarbeit der Jugendlichen
... Jugendliche dürfen mit Mehrarbeit nur in den Fällen des § 88 beschäftigt werden. (2) (weggefallen) (3) Jugendliche dürfen mit ... herangezogen werden können. (4) Werden Jugendliche nach § 88 mit Mehrarbeit beschäftigt, so finden die Vorschriften der §§ 98 und 99 über ...
§ 104 SeemG Anwendung der Vorschriften des Vierten Abschnitts auf den Kapitän
... Vorschriften der §§ 84a bis 86, 88 bis 89a, 101 gelten sinngemäß auch für den Kapitän, soweit dieser Wachdienst ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

See-Arbeitszeitnachweisverordnung (See-ArbZNV)
V. v. 05.07.2002 BGBl. I S. 2571; aufgehoben durch § 7 V. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2795
§ 2 See-ArbZNV Arbeitszeitnachweise
... Arbeits- und Ruhezeiten, insbesondere Verlängerungen der Arbeitszeit nach den §§ 88 bis 89a des Seemannsgesetzes, sind im Arbeitszeitnachweis in der Spalte Bemerkungen zu ...
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