interne Verweise§ 97 SeemG Mehrarbeit der Jugendlichen ... nach § 88 mit Mehrarbeit beschäftigt, so finden die Vorschriften der §§ 98 und 99 über Ruhepausen und Nachtruhe keine Anwendung. (5) Wird in den Fällen ...
§ 100a SeemG Abweichende Regelungen ... in einem Ausgleichszeitraum von zwei Monaten, 2. abweichend von § 98 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 die Ruhepausen bis zu 15 Minuten zu kürzen und die Lage der Pausen anders ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/470/v5672.htm