§ 67b - Aktiengesetz (AktG)

§ 67b Übermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Aktionäre


§ 67b hat 1 frühere Fassung und wird in 9 Vorschriften zitiert

(1) 1Der Letztintermediär hat dem Aktionär die nach § 67a Absatz 1 Satz 1 erhaltenen Informationen nach Artikel 2 Absatz 1 und 4, Artikel 9 Absatz 2 Unterabsatz 1 sowie Absatz 3 und 4 Unterabsatz 3 sowie Artikel 10 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 zu übermitteln. 2§ 67a Absatz 2 Satz 1 und 4 gilt entsprechend.

(2) Absatz 1 gilt auch für Informationen einer börsennotierten Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) G. v. 12. Dezember 2019 BGBl. I S. 2637 m.W.v. 1. Januar 2020

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 67b AktG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2637

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 67b AktG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 67b AktG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AktG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 67f AktG Kosten; Verordnungsermächtigung (vom 27.07.2022)
... Regelungen in Satz 2 trägt die Gesellschaft die Kosten für die nach den §§ 67a bis 67d, auch in Verbindung mit § 125 Absatz 1, 2 und 5, und nach § 118 Absatz 1 Satz 3 ... die nichtelektronische Übermittlung von Informationen an den Aktionär gemäß § 67b Absatz 1 Satz 1 und 2. bei der Gesellschaft, die Namensaktien ausgegeben hat, die Kosten für die ... an den Aktionär nach § 125 Absatz 2 und 5 in Verbindung mit den §§ 67a und 67b . Die Intermediäre legen die Entgelte für die Aufwendungen für ... die Entgelte für die Aufwendungen für jede Dienstleistung, die nach den §§ 67a bis 67e, § 118 Absatz 1 Satz 3 bis 5 sowie Absatz 2 Satz 2, § 118a Absatz 1 Satz 4, ... sonstiger Regelungen nach diesem Gesetz sind für die Pflichten nach den §§ 67a bis 67e, 125 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und 5 sowie für die Bestätigungen nach § 118 ... und Weiterleitung von Informationen und Mitteilungen gemäß den §§ 67a bis 67d, 118 Absatz 1 Satz 3 bis 5 sowie Absatz 2 Satz 2, § 118a Absatz 1 Satz 4 und § ... gemäß § 125 Absatz 1, 2 und 5 in Verbindung mit den §§ 67a und 67b . Es können Pauschbeträge festgesetzt werden. Die ...
§ 125 AktG Mitteilungen für die Aktionäre und an Aufsichtsratsmitglieder (vom 01.01.2020)
... Intermediäre, die Aktien der Gesellschaft verwahren, entsprechend den §§ 67a und 67b zur Weiterleitung und Übermittlung der Informationen nach den Absätzen 1 und 2 ...
§ 243 AktG Anfechtungsgründe (vom 27.07.2022)
... 1 Satz 2 Nummer 1 und 5 sowie Absatz 6, 4. auf eine Verletzung der §§ 67a, 67b , 118 Absatz 1 Satz 3 bis 5 und Absatz 2 Satz 2, von § 118a Absatz 1 Satz 4, § 121 Absatz ...
§ 405 AktG Ordnungswidrigkeiten (vom 01.07.2021)
... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig weiterleitet, 3. entgegen § 67b Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Absatz 2, jeweils auch in Verbindung mit § 125 Absatz 5 Satz 3, oder ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Aktiengesetz
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1185; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 26j EGAktG Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (vom 01.01.2020)
... die nach dem 1. März 2020 einberufen werden. (4) Die §§ 67, 67a bis 67f, 118, 121, 123, 125, 128, 129, 186 Absatz 2 Satz 1, § 214 Absatz 1 Satz 2, § 243 ... sinngemäß anzuwenden, und 2. auf Mitteilungen nach den §§ 67a bis 67c, auch in Verbindung mit § 125 Absatz 1, 2 und 5 des Aktiengesetzes ist § 1 der ...

Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV)
V. v. 17.01.2018 BGBl. I S. 140; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2637
Anlage WpDPV (zu § 18 Absatz 1) Ausfüllhinweise für den Fragebogen gemäß § 18 Absatz 1 WpDPV *) (vom 01.01.2020)
... 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes 37 Vorgaben zum Depotgeschäft; § 67a Abs. 3, § 67b , jeweils auch i. V. m. § 125 Abs. 1, 2 und 5, § 135 AktG Prüfungsrelevante ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 2 VirHVEG Änderung des Aktiengesetzes
... 1 Satz 2 Nummer 1 und 5 sowie Absatz 6, 4. auf eine Verletzung der §§ 67a, 67b , 118 Absatz 1 Satz 3 bis 5 und Absatz 2 Satz 2, von § 118a Absatz 1 Satz 4, § 121 Absatz ...

Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2637
Artikel 1 ARUG II Änderung des Aktiengesetzes
... 67d bleibt unberührt." 2. Nach § 67 werden die folgenden §§ 67a bis 67f eingefügt: „§ 67a Übermittlung von Informationen ... gemäß Artikel 1 Nummer 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212. § 67b Übermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Aktionäre (1) ... Regelungen in Satz 2 trägt die Gesellschaft die Kosten für die nach den §§ 67a bis 67d, auch in Verbindung mit § 125 Absatz 1, 2 und 5, und nach § 118 Absatz 1 Satz 3 ... die nichtelektronische Übermittlung von Informationen an den Aktionär gemäß § 67b Absatz 1 Satz 1 und 2. bei der Gesellschaft, die Namensaktien ausgegeben hat, die Kosten für die ... an den Aktionär nach § 125 Absatz 2 und 5 in Verbindung mit den §§ 67a und 67b . Die Intermediäre legen die Entgelte für die Aufwendungen für jede ... die Entgelte für die Aufwendungen für jede Dienstleistung, die nach den §§ 67a bis 67e, § 118 Absatz 1 Satz 3 bis 5 sowie Absatz 2 Satz 2, § 125 Absatz 1 Satz 1, ... sonstiger Regelungen nach diesem Gesetz sind für die Pflichten nach den §§ 67a bis 67e, 125 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und 5 sowie für die Bestätigungen nach § 118 ... und Weiterleitung von Informationen und Mitteilungen gemäß den §§ 67a bis 67d, 118 Absatz 1 Satz 3 bis 5 sowie Absatz 2 Satz 2 und § 129 Absatz 5 und  ... gemäß § 125 Absatz 1, 2 und 5 in Verbindung mit den §§ 67a und 67b . Es können Pauschbeträge festgesetzt werden. Die Rechtsverordnung bedarf ... Intermediäre, die Aktien der Gesellschaft verwahren, entsprechend den §§ 67a und 67b zur Weiterleitung und Übermittlung der Informationen nach den Absätzen 1 und 2 ... Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. auf eine Verletzung der §§ 67a, 67b , 121 Absatz 4a oder des § 124a,". 27. In § 246a Absatz 2 Nummer 2 wird ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig weiterleitet, 3. entgegen § 67b Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Absatz 2, jeweils auch in Verbindung mit § 125 Absatz 5 Satz 3, oder ...
Artikel 2 ARUG II Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
... die nach dem 1. März 2020 einberufen werden. (4) Die §§ 67, 67a bis 67f, 118, 121, 123, 125, 128, 129, 186 Absatz 2 Satz 1, § 214 Absatz 1 Satz 2, § 243 ... sinngemäß anzuwenden, und 2. auf Mitteilungen nach den §§ 67a bis 67c, auch in Verbindung mit § 125 Absatz 1, 2 und 5 des Aktiengesetzes ist § 1 der ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed