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§ 2 - Aktiengesetz (AktG)

§ 2 Gründerzahl



An der Feststellung des Gesellschaftsvertrags (der Satzung) müssen sich eine oder mehrere Personen beteiligen, welche die Aktien gegen Einlagen übernehmen.



 

Zitierungen von § 2 AktG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 AktG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AktG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Publizitätsgesetz (PublG)
G. v. 15.08.1969 BGBl. I S. 1189, 1970 I S. 1113; zuletzt geändert durch Artikel 59 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 17 PublG Unrichtige Darstellung (vom 01.07.2021)
... worden sind, offenlegt oder 4. in Aufklärungen oder Nachweisen, die nach § 2 Abs. 3 Satz 4 in Verbindung mit § 145 Abs. 2 und 3 des Aktiengesetzes, § 6 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung ... mit § 320 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs, § 12 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Satz 4 und § 145 Abs. 2 und 3 des Aktiengesetzes oder § 14 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Aktienrechtsnovelle 2016
G. v. 22.12.2015 BGBl. I S. 2565
Artikel 1 AktRNG 2016 Änderung des Aktiengesetzes
... 2 wird aufgehoben. 4. In § 33a Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „ § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1a" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 und 1a" ersetzt.  ... die Wörter „§ 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1a" durch die Wörter „ § 2 Absatz 1 und 1a" ersetzt. 5. Dem § 58 Absatz 4 werden die ... der nachzuzahlende" ersetzt. 18. In § 142 Absatz 7 wird die Angabe „ § 2 Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 2 Absatz 1" ersetzt. 19. § 175 ... In § 142 Absatz 7 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „ § 2 Absatz 1" ersetzt. 19. § 175 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ... 26. In § 256 Absatz 7 Satz 2 und § 261a wird jeweils die Angabe „ § 2 Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 2 Absatz 1" ersetzt. 27. Dem § ... § 261a wird jeweils die Angabe „§ 2 Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „ § 2 Absatz 1" ersetzt. 27. Dem § 394 wird folgender Satz angefügt:  ...