Sechster Teil - Aktiengesetz (AktG)

G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1089; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 01.01.1966; FNA: 4121-1 Recht der Aktiengesellschaften und der Kommanditgesellschaften auf Aktien
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Drittes Buch Verbundene Unternehmen
Sechster Teil Rechnungslegung im Konzern
§§ 329 bis 336 (aufgehoben)
§ 337 (aufgehoben)
§§ 338 bis 393 (aufgehoben)

Drittes Buch Verbundene Unternehmen

Sechster Teil Rechnungslegung im Konzern

§§ 329 bis 336 (aufgehoben)




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§ 337 (aufgehoben)


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§§ 338 bis 393 (aufgehoben)






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