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Zitierungen von § 255a AktG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 255a AktG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AktG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 255 AktG Anfechtung der Kapitalerhöhung gegen Einlagen (vom 15.12.2023)
... Klage zu erheben, nach Absatz 2 ausgeschlossen ist, unbeschadet der §§ 255a und 255b von der Gesellschaft einen Ausgleich durch bare Ausgleichszahlung verlangen, soweit sein ...
§ 255b AktG Kapitalerhöhung zur Gewährung zusätzlicher Aktien (vom 15.12.2023)
... Die gemäß § 255a Absatz 1 sowie Absatz 2 Satz 1 zusätzlich zu gewährenden Aktien können nach Maßgabe dieses Absatzes und der ... die zusätzlich zu gewährenden Aktien zu zeichnen, 3. die gemäß § 255a zusätzlich zu gewährenden Aktien, baren Zuzahlungen und Entschädigungen in Geld in ... die durchgeführt werden, um zusätzliche Aktien auf Grund gemäß § 255a Absatz 2 Satz 3 ausgeübter Bezugsrechte zu gewähren. (6) Für den Beschluss über die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Aktiengesetz
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1185; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 26p EGAktG Übergangsvorschrift zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (vom 15.12.2023)
... 255 des Aktiengesetzes in der ab dem 15. Dezember 2023 geltenden Fassung sowie die §§ 255a und 255b des Aktiengesetzes sind erstmals auf Hauptversammlungen anzuwenden, die ab dem 15. ...

Spruchverfahrensgesetz (SpruchG)
Artikel 1 G. v. 12.06.2003 BGBl. I S. 838; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 1 SpruchG Anwendungsbereich (vom 15.12.2023)
... Aktien für Aktionäre bei Kapitalerhöhungen (§ 255 Absatz 4 bis 7 und § 255a des Aktiengesetzes ); 2. des Ausgleichs für außenstehende Aktionäre und der Abfindung ...
§ 10a SpruchG Gewährung zusätzlicher Aktien (vom 15.12.2023)
... Soweit gemäß § 72a des Umwandlungsgesetzes oder § 255a des Aktiengesetzes zusätzliche Aktien zu gewähren sind, bestimmt das Gericht 1. in den ... des Umwandlungsgesetzes unter Zugrundelegung des angemessenen Umtauschverhältnisses oder des § 255a Absatz 1 und 2 Satz 1 des Aktiengesetzes unter Zugrundelegung der angemessenen Einlage a) den zusätzlich zu ... Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 des Umwandlungsgesetzes oder § 255 Absatz 6 Satz 1 in Verbindung mit § 255a Absatz 6 des Aktiengesetzes zugrunde zu legenden Ausgleichsbetrag, 2. im Fall des § 72a Absatz 2 Satz 2 des ... 2. im Fall des § 72a Absatz 2 Satz 2 des Umwandlungsgesetzes oder des § 255a Absatz 2 Satz 2 des Aktiengesetzes die Höhe des nachträglich einzuräumenden Bezugsrechts, 3. in den ... 3. in den Fällen des § 72a Absatz 3 des Umwandlungsgesetzes oder des § 255a Absatz 3 des Aktiengesetzes die Höhe der baren Zuzahlung und 4. in den Fällen des § 72a Absatz 4 und ... 4. in den Fällen des § 72a Absatz 4 und 5 des Umwandlungsgesetzes oder des § 255a Absatz 4 und 5 des Aktiengesetzes die Höhe der Entschädigung in Geld. (2) In den Fällen des ... (2) In den Fällen des § 72a Absatz 1 Satz 2 des Umwandlungsgesetzes oder des § 255a Absatz 1 Satz 2 des Aktiengesetzes hat das Gericht den zusätzlich zu gewährenden Nennbetrag oder bei Stückaktien die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 1 ZuFinG Änderung des Spruchverfahrensgesetzes
... Aktien für Aktionäre bei Kapitalerhöhungen (§ 255 Absatz 4 bis 7 und § 255a des Aktiengesetzes );". b) Die bisherigen Nummern 1 bis 6 werden die Nummern 2 bis 7. 2. ... Aktien (1) Soweit gemäß § 72a des Umwandlungsgesetzes oder § 255a des Aktiengesetzes zusätzliche Aktien zu gewähren sind, bestimmt das Gericht 1. in den ... des Umwandlungsgesetzes unter Zugrundelegung des angemessenen Umtauschverhältnisses oder des § 255a Absatz 1 und 2 Satz 1 des Aktiengesetzes unter Zugrundelegung der angemessenen Einlage a) den zusätzlich zu ... Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 des Umwandlungsgesetzes oder § 255 Absatz 6 Satz 1 in Verbindung mit § 255a Absatz 6 des Aktiengesetzes zugrunde zu legenden Ausgleichsbetrag, 2. im Fall des § 72a Absatz 2 Satz 2 des ... 2. im Fall des § 72a Absatz 2 Satz 2 des Umwandlungsgesetzes oder des § 255a Absatz 2 Satz 2 des Aktiengesetzes die Höhe des nachträglich einzuräumenden Bezugsrechts, 3. in den ... 3. in den Fällen des § 72a Absatz 3 des Umwandlungsgesetzes oder des § 255a Absatz 3 des Aktiengesetzes die Höhe der baren Zuzahlung und 4. in den Fällen des § 72a Absatz 4 ... 4. in den Fällen des § 72a Absatz 4 und 5 des Umwandlungsgesetzes oder des § 255a Absatz 4 und 5 des Aktiengesetzes die Höhe der Entschädigung in Geld. (2) In den Fällen des § 72a ... (2) In den Fällen des § 72a Absatz 1 Satz 2 des Umwandlungsgesetzes oder des § 255a Absatz 1 Satz 2 des Aktiengesetzes hat das Gericht den zusätzlich zu gewährenden Nennbetrag oder bei Stückaktien die ...
Artikel 13 ZuFinG Änderung des Aktiengesetzes
... Klage zu erheben, nach Absatz 2 ausgeschlossen ist, unbeschadet der §§ 255a und 255b von der Gesellschaft einen Ausgleich durch bare Ausgleichszahlung verlangen, soweit sein ... des Spruchverfahrensgesetzes bestimmt." 14. Nach § 255 werden die folgenden §§ 255a und 255b eingefügt: „§ 255a Gewährung zusätzlicher Aktien ... Nach § 255 werden die folgenden §§ 255a und 255b eingefügt: „ § 255a Gewährung zusätzlicher Aktien (1) Im Beschluss über die ... zur Gewährung zusätzlicher Aktien (1) Die gemäß § 255a Absatz 1 sowie Absatz 2 Satz 1 zusätzlich zu gewährenden Aktien können nach Maßgabe dieses Absatzes und der ... die zusätzlich zu gewährenden Aktien zu zeichnen, 3. die gemäß § 255a zusätzlich zu gewährenden Aktien, baren Zuzahlungen und Entschädigungen in Geld in ... die durchgeführt werden, um zusätzliche Aktien auf Grund gemäß § 255a Absatz 2 Satz 3 ausgeübter Bezugsrechte zu gewähren. (6) Für den Beschluss über ...
Artikel 14 ZuFinG Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
...  § 255 des Aktiengesetzes in der ab dem 15. Dezember 2023 geltenden Fassung sowie die §§ 255a und 255b des Aktiengesetzes sind erstmals auf Hauptversammlungen anzuwenden, die ab dem 15. ...