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Zitierungen von § 9 AktG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 AktG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AktG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (WStBG)
Artikel 2 G. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 1982, 1986; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.12.2021 BGBl. I S. 5247
§ 5 WStBG Ausgestaltung der Aktien (vom 17.07.2020)
... in vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ergangenen Beschlüssen sind unbeachtlich. § 9 des Aktiengesetzes gilt entsprechend. (5) Eine Vorauszahlung der Einlage durch den Fonds befreit diesen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG)
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 543
Artikel 2 WStFG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
... Aufsichtsrates entscheiden, dass der Ausgabebetrag den Börsenpreis der Aktien unterschreitet. § 9 des Aktiengesetzes gilt entsprechend. (5) Eine Vorauszahlung der Einlage durch den Fonds befreit diesen ...