Zitierungen von § 38 AktG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 AktG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AktG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 52 AktG Nachgründung (vom 01.09.2009)
... Enthält die Anmeldung die Erklärung nach § 37a Abs. 1 Satz 1, gilt § 38 Abs. 3 entsprechend. (8) Einzutragen sind der Tag des Vertragsschlusses und der Zustimmung der ...
§ 184 AktG Anmeldung des Beschlusses (vom 01.09.2009)
... Wird von einer Prüfung der Sacheinlage nach § 183a Abs. 1 abgesehen, gilt § 38 Abs. 3  ...
§ 195 AktG Anmeldung des Beschlusses (vom 31.12.2015)
... von einer Prüfung der Sacheinlage nach § 183a Abs. 1 abgesehen, gilt § 38 Abs. 3 ...
§ 205 AktG Ausgabe gegen Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen (vom 01.09.2009)
... Wird von einer Prüfung der Sacheinlage nach § 183a Abs. 1 abgesehen, gilt § 38 Abs. 3  ...
§ 206 AktG Verträge über Sacheinlagen vor Eintragung der Gesellschaft (vom 01.09.2009)
... 27 Abs. 3 und 5, die §§ 32 bis 35, 37 Abs. 4 Nr. 2, 4 und 5, die §§ 37a, 38 Abs. 2 und 3 sowie § 49 über die Gründung der Gesellschaft. An die Stelle der ...
 
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Zitat in folgenden Normen

SE-Ausführungsgesetz (SEAG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2004 BGBl. I S. 3675; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 21 SEAG Anmeldung und Eintragung (vom 01.11.2008)
... wenn für den Prüfungsbericht der Mitglieder des Verwaltungsrats die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 des Aktiengesetzes gegeben sind. (4) Bei der Eintragung sind die geschäftsführenden Direktoren ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2479
Artikel 1 ARUG Änderung des Aktiengesetzes
... Bewertung in den Fällen des § 33a Abs. 1 Nr. 2 stützt." 4. § 38 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 ... die Anmeldung die Erklärung nach § 37a Abs. 1 Satz 1, gilt § 38 Abs. 3 entsprechend." e) Absatz 10 wird aufgehoben. 6. § 71 wird ... Wird von einer Prüfung der Sacheinlage nach § 183a Abs. 1 abgesehen, gilt § 38 Abs. 3 entsprechend." 28. § 186 Abs. 4 wird wie folgt geändert:  ... Wird von einer Prüfung der Sacheinlage nach § 183a Abs. 1 abgesehen, gilt § 38 Abs. 3 entsprechend." 32. § 205 wird wie folgt geändert: a) ... Wird von einer Prüfung der Sacheinlage nach § 183a Abs. 1 abgesehen, gilt § 38 Abs. 3 entsprechend." 33. § 206 Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ... 27 Abs. 3 und 5, die §§ 32 bis 35, 37 Abs. 4 Nr. 2, 4 und 5, die §§ 37a, 38 Abs. 2 und 3 sowie § 49 über die Gründung der Gesellschaft." 34. In ...


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